Als Arbeitgeber schließt du mit einem Leasinganbieter deiner Wahl einen Vertrag ab und kannst dann deinen Mitarbeitern Fahrradleasing anbieten. Nachdem sich ein Mitarbeiter ein Fahrrad ausgesucht hat, least du dieses bei deinem Leasinganbieter und stellst es dem Mitarbeiter für dienstliche und private Zwecke zur Verfügung.
Die gängige Leasingdauer beträgt 36 Monate. Die monatliche Leasingrate zahlt der Mitarbeiter dann aus dem Bruttolohn. Das können für dich und deinen Mitarbeiter deutliche Ersparnisse in der Lohnsteuer und in den Sozialversicherungsbeiträgen bedeuten. Am Ende der Leasinglaufzeit besteht die Wahl zwischen Radrückgabe oder -übernahme. Ein entsprechendes Angebot kann dann von der Leasinggesellschaft unterbreitet werden.
Das Leasingpaket wird in der Regel mit einem umfassenden Versicherungsschutz (z.B. Diebstahlschutz), einer 24 Stunden Mobilitätsgarantie (Abholservice bei Fahrradpanne) und optionalen Inspektions- oder Verschleißpaketen, abgerundet. Auch diese Beiträge werden aus dem monatlichen Bruttoeinkommen bezahlt und reduzieren die Lohnnebenkosten.
Damit mehr Mitarbeiter das Leasingradangebot nutzen, beteiligen sich viele Arbeitgeber mit einem festen Zuschuss am Leasingrad. Meist wird der Betrag für den Versicherungsschutz übernommen. Natürlich kann der Arbeitgeber die Leasingrate auch komplett als Gehaltsextra übernehmen.
Bei allen weiteren Fragen rund um das Fahrradleasing, zur Auswahl des richtigen Leasinganbieters oder unserer Services rund um Leasing, kontaktiere gerne einen unserer Leasing-Experten per Mail.